01
Terminvereinbarung
Schreiben Sie mir eine Email, eine SMS oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch. Sollte ich telefonisch nicht sofort erreichbar sein, rufe ich Sie zeitnah zurück.
02
Erstgespräch
In diesem ersten Gespräch haben wir die Möglichkeit, uns kennenzulernen und Ihre aktuellen Belastungen in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu besprechen. Dabei werden wir auch alle relevanten Rahmenbedingungen, wie etwa den Ablauf und die Kosten, ausführlich erörtern.
Das Erstgespräch ist bereits ein integraler Bestandteil des therapeutischen Prozesses und wird mit € 75,- in Rechnung gestellt.
03
Honorar: Dauer und Kosten einer Therapiestunde
Erstgespräch: € 75,- (á 50 Minuten)
Einzeltherapiestunde: 75€ (á 50 Minuten)
Die Begleichung des Honorars erfolgt nach jeder Therapiesitzung bequem über ein Bankomatgerät.
Die Honorarkosten meiner therapeutischen Leistung sind gemäß §6 Abs.1 Z19 UstG umsatzsteuerbefreit.
Eine Kassen(teil-)refundierung ist nicht möglich.
04
Frequenz: Wie lange dauert eine Psychotherapie?
In der Regel findet die klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie einmal wöchentlich statt. Abhängig von den individuellen Bedürfnissen können wir jedoch gemeinsam flexible Intervalle festlegen. Die Gesamtdauer der psychotherapeutischen Behandlung orientiert sich maßgeblich an Ihrem persönlichen Prozess. Sie lässt sich zu Beginn nur ungefähr einschätzen und kann sich im Verlauf der Therapie dynamisch anpassen.
05
Was bedeutet „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“?
Als „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ verfüge ich über die notwendige Qualifikation und Befähigung zur Durchführung psychotherapeutischer Sitzungen. Diese Sitzungen werden regelmäßig anonymisiert mit erfahrenen Psychotherapeut*innen nachbesprochen.
Eine Kassen(teil-)refundierung ist als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision nicht möglich.
06
Vertraulichkeit/
Verschwiegenheits-
pflicht
Gemäß § 15 des Psychotherapeutengesetzes unterliege ich einer Verschwiegenheitspflicht. Alle persönlichen Informationen innerhalb einer therapeutischen Behandlung werden streng vertraulich behandelt.
07
Absageregelung
Derzeit werden nur am Montag Termine in der Praxis angeboten. Vereinbarte Termine müssen bitte spätestens bis Freitag 12 Uhr abgesagt werden, ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Kommen Sie zu spät zu Ihrem Termin, verkürzt das Ihre vereinbarte Therapiezeit bei vollem Honorarausgleich. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
08
Online-Therapie
Online-Therapiestunden sind nach Absprache und nach den Rahmenbedingungen des Psychotherapiegesetz 2024 (Online-Psychotherapie § 39. (1)) möglich.